EU-Datenschutzverordnung

EU-Datenschutzverordnung ab Mai 2018

Datenschutz ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Bisher wurde dieser von Unternehmen und der Aufsicht jedoch nicht so kritisch behandelt. Dies soll sich demnächst ändern. Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt bereits im Mai 2018 in Kraft. Stellen Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig entsprechend den neuen Bestimmungen auf.


Datenschutz ist Image

Schützen Sie die sensiblen Daten in Ihrem Unternehmen und bleiben Sie so ein kompetenter Partner für Ihre Kunden.

Hier die wichtigsten Punkte, zu denen Unternehmen verpflichtet sind:

  • Ernennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Speicherung der Daten muss begründbar sein
  • Personen müssen nachweisbar eingewilligt haben
  • Schutz vor Missbrauch: Dateneinsicht nur durch Personen welche die Daten einsehen müssen
  • Daten vor Verlust schützen: Nach Stand der Technik, d.h. regelmäßig ist die Technik nachzurüsten
  • Datenlöschung
    >feste Löschfristen
    >auf Wunsch der Person
    >Speicherungsgrund nicht mehr gegeben > Löschen
  • Erfüllung von Auskunftsrecht
  • Datenschutzverträge mit externen Dienstleistern

Es gibt noch einiges mehr und variiert nach Art der Datenverarbeitung.

Folgende Unternehmen sind betroffen:
Ab 10 PC Arbeitsplätzen bzw. 10 Mitarbeitern, welche Einsicht in personenbezogene Daten haben (z.B.: 10 Mitarbeiter verfügen über einen E-Mail-Account).


Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung durch einen Experten ein. Bei Verstößen der Verordnung droht Ihrem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 4% des Jahresumsatzes!